Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die selbstlose Unterstützung und Beschäftigung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die organisierte Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens.