HRB 215161 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
EDV Beratung Baumgarten GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Ein-
gung
Amtsgericht
Halle-Saalkrais
|'Tausender
|
Hunderter
|
00-49
Grund-
oder
Stamm-
kapital
EUR
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Tausender
|
Hunderter
ot
[Bir
I
50-99
.
HRB
15161
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Rechtsverhältnisse
a)
EDV
Beratung
Baumgarten
GmbH
b)
Zeitz
c)
Vertrieb
von
Hardware
und
Software,
der
Aufbau
struk
turierter
Verkabelungen
zui
Errichtung
und
Nutzung
von
Computernetzwerken,
Tele-
£fon-
und
Alarmanlagen,
die
Beratung
kommunaler
Ein-
richtungen
sowie
mittel-
ständischer
Firmen
bei
der
Einführung
und
Nutzung
kom
plexer
EDV-Systeme
sowie
-
die
Wartung
und
Pflege
be-
reits
benannter
Systeme
und
die
damit
im
Zusammenhang
anfallenden
Arbeiten.
Anm.
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
(LSA/12.95}
3
30.000
EUR
4
Holger
Baumgarten|,
geb.
17.06.1962,
Elsteraue
OT
Traupitz
7
aA)
1.2.2005
by;
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
26.11.2004
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
Gesellschaftsvertrag
die
Gesellschaft
gemeinschaftlich
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen:
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Der
Geschäftsführer
Holger
Baumgarten
ist
einzelvertretungsbe-
rechtigt
und
ist
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen.
Bl.
5-8R
des
Sdbd.
Durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
29.05.2006
ist
An)
15.6.2006
das
Stammkapital
um
5.000,-
EUR:
auf
30.000,-
EUR
erhöht
und
der
Gesellschaftsvertrag
insgesamt
neu
gefaßt.
Dabei
wurden
her
geändert:
Stammkapital,
Geschäftsführung
und
Vertretung.
D)
TV
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
ist
dieser
stets
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen.
Beschluss
Bl.
16
-
18
des
Sdbd.
\
Fortsetzung
Rückseite