Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 214515
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FV-Südharzer Vermögens GmbH
b)
Oberröblingen
c)
Verwaltung eigenen Vermögens
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vondran, Frank, Oberröblingen, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2002
a)
09.10.2006
Woitek
b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.07.2003.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Halle-Saalkreis, HRB
14515) getreten.
Satzung Bl. 21-24 So.,
2
a)
FV Ederslebener Bauelemente GmbH
b)
Edersleben
c)
Herstellung und der Vertrieb von
Bauelementen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2007 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
13.02.2007
Hüskes
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
66 f SB;
3
b)
Die Gesellschaft hat am 25.06.2007 mit der Tischlerei Frank
Vondran mit dem Sitz in Edersleben als herrschendem
Unternehmen einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
27.06.2007 zugestimmt.
a)
20.12.2007
Hüskes
Abruf vom 23.03.2024