Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 21385
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Weidauer Bau UG (haftungsbeschränkt)
b)
Zeitz
Geschäftsanschrift:
Weidauer Str. 5, 06711 Zeitz
c)
Ausführen von Bauarbeiten, Putzarbeiten
(Gipsputz, Edelputz, Sanierputz),
Anbringen von Isolierungen und
Armierungen, Trockenbau, Herstellen von
Akustikdecken sowie Wand- und
Deckenverkleidungen, Verlegen von
Böden, Ausführen von Fliesenarbeiten und
der Handel mit Baustoffen.
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Evert, Daniel, JJ Grootschermer / Niederlande,
*XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schwabe, Enrico, JJ Grootschermer /
Niederlande, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 9.12.2014.
a)
17.12.2014
Hüskes
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Halle (Saale) vom 09.04.2021 (Az. 59 IN 90/21)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
15.04.2021
Blankenfeld
Abruf vom 28.12.2024