Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 213362
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PERFECTA Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Merseburg
c)
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Linke, Horst, Weißenfels, *XX.XX.1946
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2000 zuletzt geändert am
26.01.2004
a)
05.10.2006
Fischer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.03.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Halle-Saalkreis, HRB
13362) getreten.
Satzung Bl. 9 ff. So.,
letzter
satzungsändernder
Beschluss Bl. 38 ff. So.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 18.12.2006 (AZ: 59 IN
1216/06) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
03.01.2007
Wirth
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Halle vom 18.12.2006 (AZ: 59 IN 1216/06) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, daß
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
04.01.2007
Hohenstein
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 20.04.2007 (AZ: 59 IN
1216/06) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
07.05.2007
Wirth
Abruf vom 23.03.2024