| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist a) bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern (Notfallversorgung), b) kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen zu befördern (qualifizierter Krankentransport), c) die Beförderung hilfebedürftiger Personen (insbesondere sog. Krankenfahrten), d) der Sanitätsdienst, e) die Hilfeleistung bei Katastrophen und anderen besonderen Schadenslagen, f) Unterstützung und Beratung in Krisensituationen im Bereich Rettungsdienst, g) Übernahme der Leitung von Rettungsdienstbereichen. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) den Transport von kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen in Rettungs- oder Transportmitteln sowie soweit erforderlich die medizinische Versorgung bzw. die fachgerechte Betreuung dieser Personen; b) die Vorhaltung und Bereitstellung von ausgebildeten Helfern und geeigneten Material zur Betreuung, Versorgung und zum Transport von kranken, verletzten oder betreuungspflichtigen Personen bei besonderen Schadenslagen (Massenanfall von Verletzten, Großschadensereignis, Katastrophe); c)die Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit; d) die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen, soweit diese der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft dienen; e) die Unterstützung anderer Organisationen und deren Einrichtungen, soweit diese der Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft dienen. |