Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 211469
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SDS Spezialabbruch, Demontage und
Sanierungsgesellschaft mbH
b)
Hergisdorf
c)
Spezialabbruch, Demontage und Sanierung
sowie alle damit in Verbindung stehenden
Geschäfte.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Zeddel, Manfred, Hergisdorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.11.1997 zuletzt geändert am
18.04.2001
b)
über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichtes Halle-Saalkreis am 09.05.2005, Az. 59 IN
339/05 das Insolvenzverfahren eröffnet; die Gesellschaft ist
gemäB § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
a)
23.10.2006
Schulze
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.04.1998.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Halle-Saalkreis, HRB
11469) getreten.
Satzung Bl. 14 - 19 So.,
letzter
satzungsändernder
Beschluss Bl. 26 ff. d.
Sdbd. So.
2
a)
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Zeddel, Manfred, Hergisdorf
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Halle (Saale) vom 07.11.2012 (Az. 59 IN 339/05) nach
Schlussverteilung aufgehoben worden.
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere
Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
a)
30.01.2013
Köhn
Abruf vom 23.03.2024