| Gegenstand | Durchführung von Maßnahmen, die im Rahmen des Arbeltsförderungsgesetzes, der Förderprogramme der Länder und des Bundes, der EG, der BVS, der BVVG und deren nachfolgenden Einrichtungen sowie sonstiger der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden. Insbesondere in den Bereichen: Ökologische Sanierung, Rekultivierung und Renaturierung, Sanierung, Erschließung und Ansiedlung von ehemals industriell und landwirtschaftlich genutzten Gebieten, Tourismus, Fremdenverkehr, Soziale Dienste, Wohnumfeld, Ausbau der Infrastruktur, Vorbereitung zur Ansiedlung neuer Unternehmen, Ausgründung aus dem Unternehmen. Durchführung von Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Umschulung zur Verbesserung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und begleitend zu den aufgeführten Maßnahmen in 1. |