Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 205498
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hochbau- und Handelsgesellschaft Kayna
mbH
b)
Kayna
c)
Planung, Vorbereitung und Durchführung
von Hochbauarbeiten aller Art. Die
Gsellschaft kann Arbeiten und
Dienstleistungen aller Art durchführen und
erbringen, die mit dem genannten Zweck
übereinstimnen. Die Gesellschaft ist zum
Handeln mit baulichen Handelswaren
berechtigt.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Näther, Udo, Zeitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.1991 zuletzt geändert am
14.09.1994
a)
29.09.2006
Kleymann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.02.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Halle-Saalkreis, HRB
5498) getreten.
2
a)
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Näther, Udo, Zeitz
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Halle (Saale) vom 19.04.2016 (Az. 59 IN 374/15)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
02.05.2016
Köhn
3
a)
02.05.2016
Köhn
b)
Ergänzend vermerkt:
Eintragung lfd. Nr. 2 Sp.
4 a) und b) erfolgte gem.
§ 384 Abs. 2 FamFG
von Amts wegen.
Abruf vom 21.03.2024