Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 20250
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
EXakt AutoGlas Gardelegen GmbH
b)
Gardelegen
Geschäftsanschrift:
Buschhorstweg 2, 39638 Gardelegen
c)
Handel und Montage mit und von
Fahrzeugglas sowie Fahrzeugfolien und
alle damit verbundenen weiteren
Tätigkeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Strauß, Petra, Stendal, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Strauß, Jörg, Stendal, *XX.XX.1957
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2014.
b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens EXakt AutoGlas Petra Strauß e.K. mit dem Sitz
in Gardelegen (Amtsgericht Stendal HRA 4231) aus dem
Vermögen des Inhabers.
a)
20.01.2014
König
2
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Buschhorstweg 12, 39638 Gardelegen
a)
05.01.2023
Schmelzer
Abruf vom 24.02.2024