Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wenn und solange ein Geschäftsführer zugleich das Amt eines Mitgliedes des Vorstands der alleinigen Gesellschafterin, der Bau- und Wohnungsgenossenschaft Halle-Merseburg e.G. (BWG), innehat, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der alleinigen Gesellschafterin befreit.
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung und Bewirtschaftung, insbesondere die Vermietung und Verpachtung, und sonstige Nutzung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.