Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 18716
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
"Das neue Haus" Entwicklungs- und
Verwaltungs Aktiengesellschaft
b)
Arneburg
Geschäftsanschrift:
Dalchauer Straße o. Nr., 39596 Arneburg
c)
Die Entwicklung, Lizensierung, das
Marketing und die Herstellungs- und
Vertriebsförderung für "Das Neue Haus"-
System und damit in Zusammenhang
stehende Geschäfte.
51.129,19
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Lütze, Cornelia, Berlin, *XX.XX.1954
Bestellt:
Vorstand:
Lütze, Günter W., Frankfurt am Main,
*XX.XX.1931
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 16.12.1995.
Die Hauptversammlung vom 17.10.2012 hat die Änderung
des § 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB
64115 B) der Satzung beschlossen.
a)
30.10.2012
König
2
a)
Von Amts wegen geändert, nun:
Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler
vertreten.
b)
Von Amts wegen geändert, nun:
Abwickler:
Lütze, Günter W., Frankfurt am Main,
*XX.XX.1931
b)
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines
Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels
Masse aufgelöst (Az. 340 IN 250/12 (381) Amtsgericht
Magdeburg). Von Amts wegen eingetragen.
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere
Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
a)
02.12.2013
Heise
Abruf vom 05.02.2024