Ist nur ein director (Geschäftsführer) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb von Unternehmen, Beteiligung an anderen Unternehmen und der Verwaltung sowie Internet- und Zeitungsprodukte und deren Vermarktung.