Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1802
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GHL Kieswerk GmbH
b)
Jävenitz
c)
Erwerb von Gelände zur Auskiesung, die
Ausbeutung von Kiesvorkommen und deren
Verwertung einschließlich Veredelung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Genz, Peter, Jävenitz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.08.1990, zuletzt geändert am
27.09.1991.
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Stendal vom 12. Mai 1999 (7 IN 82/99) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst.
a)
29.04.2002
Kordua
b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.12.1991.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 36 So.
2
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluß des Amtsgerichts
Stendal vom 28.09.2004 (AZ. 7 IN 82/99) nach
Schlußverteilung aufgehoben worden.
a)
18.11.2004
Kurth
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Klosterstr. 23, 39638 Jävenitz
a)
28.07.2010
Müller, H.
Abruf vom 26.03.2024