| Gegenstand | Die vorbeugende, helfende, heilende und rehabilitative Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der Psychiatrie und Behindertenhilfe, der Familien- und Erziehungshilfe sowie der Hilfe für ausländische Mitbürger sowie Aussiedler; die Anregung zur Hilfe und Selbsthilfe; die Eroberung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit, auch unter Einbeziehung von Maßnahmen und Aktionen im kulturellen und sozialkulturellen Bereich; die Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitshilfe; die Bildung und Erziehung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziff. 7 Abgabenordnung (AO) sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziff. 4 AO; der Betrieb von Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen, Altenhilfeeinrichtungen, sozialen Beratungsstellen und Zentren sowie Sozialstationen; die Durchführung von Einzelveranstaltungen im Rahmen der Alten-, Familien- und Jugendhilfe, insbesondere durch gesellige und kulturelle Veranstaltungen und Freizeitmaßnahmen. |