Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind sie alle nur gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Gegenstand
Vermietung von Veranstaltungsräumen, Cateringbetrieb und Schank- und Speisewirtschaft.