Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 14213
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Reiterstube Dame UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Gommern
Geschäftsanschrift:
Dorfstr. 17, 39175 Gommern OT Wahlitz
c)
Betrieb einer Gaststätte
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dame, Gudrun, Gommern OT Wahlitz,
*XX.XX.1951
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2010.
a)
22.12.2010
Hüskes
2
c)
Betrieb einer Gaststätte und Pension.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2011 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand, Vertretungsregelung.
a)
08.04.2011
Hüskes
3
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dame, Stefan, Gommern OT Wahlitz,
*XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Dame, Gudrun, Gommern OT Wahlitz,
*XX.XX.1951
a)
08.06.2022
Schmelzer
Abruf vom 03.04.2024