Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme von deren Vertretung, Geschäftsführung und Vermögensverwaltung