Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 112385
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SOLIDO Klinker - Bau GmbH
b)
Großalsleben
c)
die Ausführung von Hochbauarbeiten
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wulf, Egbert, Großalsleben, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2000
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluß des
Amtsgerichts Magdeburg vom 05. November 2004 (341 IN
302/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die
Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
a)
01.08.2006
Krause
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.10.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 12385)
getreten.
Satzung Bl. 6 ff. So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG (Anschrift) ergänzt
und von Amts wegen nach Gebietsreform
(Sitz) berichtigt
Gröningen
Geschäftsanschrift:
Neue Str. 19, 39387 Gröningen OT
Großalsleben
a)
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen geändert:
Liquidator:
Wulf, Egbert, Gröningen OT Großalsleben,
*XX.XX.1957
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Magdeburg vom 31.05.2012 (Az. 341 IN 302/04) mangels
einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse
eingestellt.
Allgemeine Vertretungsregelung und besondere
Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2
FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
a)
23.07.2012
Kühne
Abruf vom 12.03.2024