Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 112168
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Czech Doppelboden-Anlagen GmbH
b)
Magdeburg
c)
Projektierung, Lieferung und Montage von
Doppelböden, Gitterrosten und
Trafofahrschienen und alle in diesem
Zusammenhang notwendigen Arbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Czech, Katrin, Niederndodeleben, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Schönemann, Frank, Niederndodeleben,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2000
a)
01.08.2006
Wiegmann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.06.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 12168)
getreten.
Satzung Bl. 11 ff. So.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Magdeburg vom 22.09.2021 (Az. 340 IN 331/21
(371)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
28.09.2021
Köhn
Abruf vom 13.03.2024