Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 109909
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bad Suderoder Mineralbrunnen GmbH
b)
Bad Suderode
c)
die Herstellung und der Vertrieb von
alkoholfreien Getränken
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Meißner, Frank, Bad Suderode
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.1997 zuletzt geändert am
19.05.1999
a)
24.07.2006
Prill
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.04.1997.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 9909)
getreten.
Satzung Bl. 30-37 So.
2
a)
Wegen fehlerhafter Umschreibung von Amts
wegen berichtigt:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
06.10.2006
Ritzmann
3
35.600,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006 hat die
Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um
10.035,41 EUR auf 35.600,00 EUR und die Änderung der §§
4 (Stammkapital) und 11 (Stimmrecht und Beschlußfassung)
der Satzung beschlossen.
a)
03.01.2007
Müller
b)
neue Satzung Bl. 62 SB;
Abruf vom 12.03.2024