| Gegenstand | Der Erwerb von Immobilien jeglicher Art, die Objektentwicklung, der Neubau, die Sanierung und die Modernisierung von Immobilien auf eigene Rechnung, die Verwaltung und Bewirtschaftung eigener Immobilien, die Veräußerung von Bestandsimmobilien, die Übernahme von Beteiligungen und Bereitstellung von Risikokapital an fremden Unternehmen, wobei besonders genehmigungspflichtige Tätigkeiten nicht ausgeführt werden, Handel sowie Import und Export von Kraftfahrzeugen, von Lebensmitteln, Drogerieprodukten und Textilien, von Chemikalien und Laborbedarf, Medikamenten und Medizinischen Geräten, von Tieren sowie von Fahrzeugteilen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO oder nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften werden nicht übernommen. |