Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 106871
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Warslebener Bau GmbH
b)
Warsleben
c)
der Ankauf, Verkauf und die Vermarktung
von Immobilien, die Übernahme von
Bauträgerschaften, die Sanierung von
Gebäuden in eigener Verantwortung und
die Baufinanzierung sowie der Handel mit
Waren aller Art. Die Gesellschaft darf
andere Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen
beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Busse, Ronald, Warsleben
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.10.1993
b)
Die Gesellschaft ist infolge Ablehnung der Eröffnung des
Gesamtvollstreckungsverfahrens durch Beschluß des
Amtsgerichts Magdeburg vom 29. Juni 1994 (N 192/94)
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gem. § 1 Abs. 2
LöschG
a)
18.07.2006
Krason
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.03.1994.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes (AG
Magdeburg, HRB 6871)
getreten.
Satzung Bl. 2 ff So.
Abruf vom 09.03.2024