HRB 106737 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Baufirma Helmut Labudda GmbH
Status: aktuell
Lädt...
-
-
1
Tausender-Hunderter-
TTeuseneor-—Hunderter-|
SH
Amtsgericht
Magdeburg
109
vr
|
nn
|
|
Blatt
a
HR
B
6737
,
Vorstand
der
a)
Firma
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
tra-
.
€)
Gegenstand
des
Unternehmens
kapital
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
gung
DM
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
7
1
Baufirma
Helmut
Labudda
50.000,-
Handwerksmeister
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
9.
März
1994
a)
GmbH
j
.
Helmut
Labudda,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
21.
Dezember
1993
abgeschlossen.
Alupmenm
b)
Groß
Börnecke
Groß
Börnecke
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
j
o
Ausführung
von
Arbeiten
des
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
dieser
die
Maurerhandwerks
und
Ausbau-
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
arbeiten
sowie
Vertrieb
und
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
Montage
von
Bauelementen
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
b)
Gesellschaftsvertrag
aller
Art.
vertreten.
Bl.
2
ff
des
Sdb.
Die
Gesellschaft
kann
sich
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
Geschäftsführern
Befreiung
an
gleichartigen
oder
ähn-
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
werden.
lichen
Unternehmen
im
In-
Der
Geschäftsführer
Helmut
Labudda
ist
von
den
Beschränkungen
und
Ausland
beteiligen,
dere
des
$
181
BGB_befreit.
Geschäftsführung
übernehmen
und
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errich-
ten.
2
Die
Gesellschaft
ist
infolge
rechtskräftiger
Abweisung
eines
a)7.10.2004
Antrages
auf
Eröffnung
des
Insolvenzverfahrens
mangels
Masse
durch
Beschluß
des
Amtsgerichtes
Magdeburg
von
27.
Juli
2004
(361
IN
146/04)
auf
Grund
des
$
60
Abs.
1
Nr.
5
GmbHG
aufgelöst.
Von
Amts
wegen
eingetragen.
LUD
3
Liquidator:
Liquidator
ist
der
bisherige
Geschäftsführer
Helmut
Labudda.
Er
a)20.6.2005
Handwerksmeister
RS
152
Karteikarte
für
HR
B
(gelb)
LSA
-
für
1994
Helmut
Labudda,
geb.
12.06.1954,
Groß
Börnecke
vertritt
die
Gesellschaft
stets
allein
und
ist
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritte
abschließen.
Fortsetzung
Rückseite