HRB 101986 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Gerling und Rausch GmbH
Status: aktuell
Lädt...
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Hunderte
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Tousendert
|
Hunderter
Amtsgericht
;.,
KALTE,
0049
50:99
Vorstand
Persönlich
haftende
on
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
4
5
7
1
ä)
122.000,-|
Bauingenieur
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
06.
Juni
1991
Gerling
&
Rausch
GmbH
Christine
Henze,
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
1.
November
1990
abgeschlossen.
Ist
Bauunternehmung
Magdeburg:
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
vertritt
er
die
Gesellschaft
Up
b)
allein.
.
b)
Magdeburg
Bauingenieur
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
Gesellschafts-
©)
Thomas
Gerling,
gemeinschaftlich
durch
zwel
Geschäftsführer
oder
durch
einen
vertrag
5.
Bl.
Hoch-,
Beton-
und
Stahlbetonbay,
Magdeburg;
Geschäftsführer
In
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
7-16
5B
‚die
Ausführung
von
Tischler-
ud
zimmererarbeiten
sowie
Stahlkonstruktionen
und
Feuerungsbauten.
Die
Gesellschaft
darf
ferner
alle
sonstigen
Geschäfte
betreiben
ie
der
Erreichung
und
Förderung
ihres
Hauptzweckes
dienlich
sind.
sie
ist
auch
berechtigt,
anders
Erzeugnisse
gleicher
oder
ähnlicher
Art
herzustellen,
zu
erwerben
und
zu
vertreiben.
Si
darf
in
diesem
Binne
insbesondere
mit
Baustotfen
handeln,
Softwarelösungen
entwickeln
und
vertreiben
sowi
Dienstleistungen
für
ihr
ähnliche
Unternehmen
übernehmei
Die
Gesellschaft
ist
berechtigt,
zweigniederlassungen
zu
errichten,
andere
ihr
ähnliche
Unternehmen
zu
erwerben
oder
sich
an
solchen
zu
beteiligen.
Die
Gesellschaft
darf
ferner
i
In-
und
Ausland
sich
mit
anderdn
gleichartigen
oder
ähnlichen
Unternehmen
zu
Arbeits-
und
Interessengemeinschalten
ZusammenschlieBen
und
wieder
auflösen
sowie
Vertretungen
vor
solchen
übernehmen
und
wieder
aufgaben,
PR
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152
Korteikarte
für
HR
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(gelb)
LSA
-
1/95
Par
aUne
a
eEor
Er
ER
Le
een
en
aae
wenen
Alleinvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Die
Geschäftsführer
Christine
Henze
und
Thomas
Gerling
haben
N
Fi
Te
nu
manga
nen
munagram
Alleinvertretungs
befugnis.
Sie
dürfen
Rechtsgeschäfte
nit
sich
sich
als
Vertreter
Dritter
abschlTeßen.
selbst
oder
nit
Die
beiden
Geschäftsführer
Christine
Henze
und
Thomas
Gerling
sind
nicht
mehr
alleinvertretungsberechtigt.
Pine
er
2a
E
a)
15.
Septamber
1992
240
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
a)
Firma
Vorstand
Persönlich
haftende
b)
Sitz
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
a)
Tag
der
Eintragung
Abwickler
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
5
7
3
Thomas
Gerling
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
a)
Öd,
tober
133
Am
4
a)
62.600
EUR
Durch
Beschluss
der
Gesellschafterversammlung
vom
15.2.2001
hat
die
ja)26.6.2001
Gerling
und
Rausch
GmbH
c)
-
der
Wohnungs-,
Geschäfts-,
Industrie-
und
Verwaltungsbau;
-
der
Bau
schlüsselfertiger
Objekte;
-
die
Ausführung
von
Beton-,
Stahlbeton-
und
Mauerarbeiten;
-
die
Sanierung
von
Beton-
und
Mauerwerksbauten;
-
die
gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung
entsprechend
des
$
1
AUG
Gesellschaft
das
Stammkapital
in
Höhe
von
122.000,-
DM
auf
62.377,61
Euro
umgestellt,
sodann
um
222.39
Euro
auf
62.600,-
Euro
erhöht
und
Kb
$&
3
(Stammkapital/Stammeinlagen)
des
Gesellschaftsvertrages
b)
entsprechend
geändert.
Die
Gesellschaft
hat
zudem
mit
Beschluss
der
Gesellschafts-
Gesellschafterversammlung
vom
15.2.2001
den
Gesellschaftsvertrag
in
|vertrag
Bl.
$&
1
(Firma),
$
2
(Gegenstand),
$
4
(Geschäftsjahr)
und
$
5
109-118
d.
SB.
(Geschäftsführung/Vertretung)
geändert.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
dann
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
sind
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
ein
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
zur
Vertretung
der
Gesellschaft
berechtigt.
Geschäftsführern
kann
durch
Gesellschafterbeschluss
auch
Einzelvertretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilt
werden,
so
dass
er
die
Gesellschaft
bei
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
eines
Dritten
vertreten
kann.
Fortsetzung
auf
dem.........ten
Blatt
.