| Gegenstand | Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur in der Mittelstadt Völklingen, insbesondere durch die Förderung wirtschaftlicher Unternehmungen des Privatrechts bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und Betriebsumstrukturierungen durch Beratung , insbesondere über öffentliche und private Finanzierungsmöglichkeiten, die Hilfe bei Unternehmens- und Finanzierungskonzepten, die Vermittlung von Kontakten zu Kreditinstituten sowie die Hilfe bei der Beschaffung von Krediten, Beteiligungen, Risikokapital und Sicherheiten, die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung sowie die Durchführung von allgemeinen Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt; Grundstück zu erwerben, zu verpachten, zu erschließen und zu veräußern, so z.B. zum Aufbau von Technologie- und Gründerzentren, Gewerbeparks und ähnlichem; sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben und zu veräußern; Gewerbebetriebe, die sich im Gebiet der Gesellschaft ansiedeln wollen oder angesiedelt haben, bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Wohnungen, Krediten usw. zu beraten; Förderinstrumente für Existenzgründung und -sicherung in Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern oder anderen Partnern aufzubauen; sich an Projektgesellschaften zu beteiligen bzw. Geschäftsbesorgungsverträge abzuschließen. Zur Erreichung ihres Zweckes wird die Gesellschaft ferner; für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben werben; die Gesellschafter bei der örtlichen und überörtlichen Planung beraten und unterstützen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner Aufbau und Durchführung attraktiven Stadtmarketings, vor allem im Zusammenhang mit dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte. Zu den Zielen des Stadtmarketings zählen u. a. insbesondere im Hinblick auf das Weltkulturerbe die touristische Anbindung, die Aufwertung von Gastronomie, Handel und Gewerbe, die Attraktivierung des Stadtbildes, die Erschließung weiterer städtischer Sehenswürdigkeiten. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Aufgaben innovative Dienstleistungen z.B. in verwaltungs- und behordenübergreifenden Angelegenheiten erbringen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben arbeitet die Gesellschaft mit anderen Institutionen, die auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung Leistungen erbringen, zusammen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, durch die der in Abs. 1 bis 5 umschriebene Gegenstand des Unternehmens gefördert wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen oder zu erwerben und ünternehmensverträge abzuschließen. |