Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 52591
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Elmar Groß Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Nalbach
c)
Das Verlegen von Fliesen, Platten, Mosaik
und Natursteinen; der Handel mit diesen
Produkten und dem Zubehör zum Verlegen
dieser Produkte; die Montage von
Kühlräumen, ausgenommen die Elektro-
und Kühlanlagen
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Groß, Elmar, Fliesen-, Platten-
Mosaiklegermeister, Nalbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.1990
a)
27.11.2003
Becker
b)
Tag der ersten
Eintragung: 06.06.1990
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Hofstraße 9 a, 66809 Nalbach
b)
Mit Geburtsdatum neu vorgetragen als
Geschäftsführer:
Groß, Elmar, Nalbach, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 22 (Allgemeine
Vorschriften) beschlossen.
a)
14.10.2015
Müller
Abruf vom 02.03.2024