Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 24103
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Heinrich Schrecklinger, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Garten- und
Landschaftsbau
b)
Saarlouis
c)
Garten- und Landschaftsbau sowie alle in
diesem Zusammenhang anfallenden
Arbeiten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schrecklinger, Dieter, Landschaftsgestalter,
Saarlouis
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1980 zuletzt geändert am
15.05.1992
a)
07.11.2003
Becker
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.02.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Überherrn
Geschäftsanschrift:
Comotorstraße 20, 66802 Überherrn
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schrecklinger, Stefan, Wallerfangen,
*XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung nach Überherrn beschlossen.
a)
23.02.2011
Dörr
Abruf vom 24.12.2024