| Gegenstand | Aufgabe der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und für Vertriebene, internationaler Gesinnung, der Tolerenz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, der Entwicklungszusammenarbeit. Die Gesellschaft wird diese Aufgaben wahrnehmen durch die wissenschaftliche Analyse der Auswirkungen weltweiter Migration auf Ziel- und Entsendeländer. Auf dieser Grundlage wird sie angepasste Programme und Projekte entwickeln, durchführen, ihre Durchführung koordinieren oder evaluieren. Entsprechende Bildungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere mit einem Arbeitsmarktbezug sollen in Zusammenarbeit mit Fachinstitutionen, zuständigen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen verwirklicht werden. Damit soll auch die Arbeit der zuständigen europäischen, nationalen und Länderministerien in der angemessenen Behandlung der Migrationsdynamik gestärkt werden. |