Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehre Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam vertretungsberechtigt. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.