Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere: - die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, - die betriebswirtschaftliche Beratung, hauptsächlich im Bereich der Rechnungslegung sowie der Optimierung von Geschäftsprozessen, - die Wahrnehmung von Treuhandtätigkeiten, - die Beratung und Unterstützung in Fragen der Corporate Governance, des Risikomanagements und der Compliance, - die Unterstützung und Beratung bei der Ausgestaltung der internen Kontrollsysteme sowie der Durchführung von internen Prüfungen, - die Unterstützung bei der Einführung und Optimierung von IT-Systemen im Finanzbereich sowie - die Beratung und Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.