| Gegenstand | Der Garten- und Landschaftsbau; hierunter fallen insbesondere die Erstellung von Garten-, Park- und Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen, sowie Friedhofsanlagen; Erstellung von gesamten Außenanlagen im privaten Wohnungsbau sowie bei öffentlichen Bauvorhaben, insbesondere an Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Straßen-, Autobahn-, Eisenbahnanlagen, Flugplätzen und Kasernen; Deich-, Hang-, Halden- und Böschungsvorbau einschließlich Faschinenbau; Schutzpflanzungen aller Art; Drainierungsarbeiten, Handel mit den zur Ausführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erforderlichen Materialien. |