Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Berufsausübung als Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs gemäß § 59 c Abs.1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), insbesondere die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme anwaltlicher Mandate ausschließlich durch den als Rechtsanwalt zugelassenen Gesellschafter unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts, wobei die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft.