Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen für Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Betreuer, Bevollmächtigte, Organisationen und Institutionen sowie für Erben und Erbengemeinschaften, insbesondere die Objektbetreuung von Nachlassimmobilien, die Bewertung, Lagerung und Verwertung von Nachlassgegenständen sowie die Einbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nachlassabwicklungen. Geschäfte, die einer Erblaubnis nach § 32 KWG bedürfen, sind ausgeschlossen.