Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Bündelung von zentralen Aufgaben, dazu zählen u.a. die strategische Ausrichtung, Consulting, Steuerung und Finanzierung der Tochterunternehmen sowie Strategieberatung, auch für Dritte; Geschäfte, die einer Erlaubnispflicht nach § 32 KWG unterliegen, sind ausgenommen.