| Gegenstand | Der Betrieb eines Sägewerks sowie einer Schreinerei als handwerklichen Nebenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 1 HwO, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere (Alt-)Holz, (Garten-) Möbel, Bauelemente wie Fenster, Türen, Treppen, Saunen, Whirlpools, Outdoor Küchen, Terrassen, Carports, Gartenhäuser, Holzspielzeug und Holzspielgeräte, Schreinereibedarf wie Beschläge, Dübel, Lacke, die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten, insbesondere die Erbringung von Reinigungsleistungen und die Vornahme von Klein-Reparaturen, die Erbringung von Brandschutzdienstleistungen wie die Prüfung und der Verkauf von Rauchmeldern sowie der Betrieb eines land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmens. |