Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein und, wenn mehrere Liquidatoren bestellt sind, vertreten diese gemeinschaftlich die Gesellschaft.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.