Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Sozialgesetzbuch V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und privatärztlichen Versorgung, vornehmlich auf dem Gebiet der Urologie, Andrologie, Onkologie und Labormedizin sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Bildung von und Teilnahme an Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern und Kostenträgern.