| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Menschen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, dass sich das Unternehmen das "Lebenslange Lernen" zum Ziel setzt, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt, aktiv zu fördern und zu unterstützen, um den Menschen so beständig ein selbstbestimmtes Handeln und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Weiterhin wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den Gesellschaften der CEB-Gruppe Merzig-Hilbringen und dem Christlichen Erwachsenenbildung e.V.. Dies sind im Einzelnen: - CEB-Christliche Erwachsenenbildung e.V., Merzig-Hilbringen - CEB-gemeinnützige Trägergesellschaft, Merzig-Hilbringen - CEBIN-Centrum für soziale Inklusion gGmbH, Merzig-Hilbringen - Cebis-Berufliche Integration und Service gGmbH, Merzig-Hilbringen Die Leistungen umfassen dabei Vermietungs- und Verpachtungsleistungen. Personal- und Sachmittelgestellungsleistungen, die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten und die Gewährung und der Erhalt finanzieller Mittel. Gegenstand des Unternehmens sind: - Betrieb von Bildungseinrichtungen und Durchführung von Bildungsmaßnahmen, vorwiegend Maßnahmen der Basisbildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die sich insbesondere am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) des "Lebenslangen Lernens" orientieren; - Maßnahmen zur Reduzierung von Bildungsdefiziten für Jugendliche und Erwachsene; - berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmern oder Arbeitssuchenden; - Information und Beratung sowie in Einzelfällen Testungen/Diagnostik von Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere von Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden zur Entwicklung beruflicher Perspektiven; - Information, Beratung und Begleitung von Unternehmen und Institutionen in Personal- und Organisationsentwicklungsfragen; - Entwicklung / Strukturverbesserung der Region durch die Veranstaltung von Fortbildungen; - Information, Vermittlung, Qualifizierung und soziale Betreuung von in- und ausländischen Arbeitskräften zur Fachkräftesicherung in Einrichtungen, öffentlichen und privaten Unternehmen; - Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich; - Unterhaltung beruflicher Fachschulen; - Durchführung und / oder Beteiligung an geförderten Projekten auf lokaler oder regionaler Ebene und auf Landes- und Bundesebene sowie auf europäischer Ebene. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes hin zu qualifizieren. Ziel ist eine Reintegration in den Arbeitsmarkt bzw. die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Die Gesellschaft führt notwendige Nebentätigkeiten im Rahmen ihrer Aufgabenstellung durch. Die Gesellschaft ist berechtigt, Bildungseinrichtungen zu errichten, zu betreiben und / oder sich an solchen Bildungseinrichtungen zu beteiligen, und zwar auch im virtuellen Raum. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu pachten oder zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, soweit hierdurch nicht gegen das Gemeinnützigkeitsrecht im Sinne der §§ 51 ff. AO verstoßen wird. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. |