Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 WEG und Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB für Dritte (Wohnimmobilienverwaltung), sowie über nicht zu Wohnzwecken dienende Räume.