Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer/innen. Sind mehr Geschäftsführer/innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Förderung internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, die Stärkung und Etablierung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen, die Förderung von Kunst, Kultur, die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religös Verfolgte, die Förderung des Sports.