Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 104257
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
F&G die Berater, Wirtschafts- u.
Steuerberatungsgesellschaft mbH
b)
Völklingen
Geschäftsanschrift:
Warndtstraße 76, 66333 Völklingen
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels-
und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen
25.200,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Steier, Klaus, Völklingen, *XX.XX.1949
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Terfehr, Alois, Wadgassen, *XX.XX.1957
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Guttek, Fred Wolfgang, Völklingen, *XX.XX.1972
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2017
a)
03.11.2017
Sprau
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Schlossstraße 7 a, 66333 Völklingen
a)
22.03.2019
Nauhauser
Abruf vom 09.03.2024