Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 102223
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Folz & Özüpek GmbH
b)
Schmelz
Geschäftsanschrift:
Am Erzweg 1, 66839 Schmelz
c)
Der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie der
Betrieb einer entsprechenden
Reparaturwerksatt,
Versicherungsvertretung gem. § 34 d Abs.
1 GewO, sowie sämtliche damit
zusammenhängende und den
Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Folz, Ulrich, Lebach, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Özüpek, Necmettin, Schmelz, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2015
a)
26.02.2015
Dörr
2
a)
Autohaus Müller GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
b)
Die Gesellschaft führt das ursprünglich unter der Firma
Autohaus Müller GmbH mit dem Sitz in Schmelz (Amtsgericht
Saarbrücken, HRB 52262) betriebene Handelsgewerbe fort.
Der Erwerber haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers.
a)
13.03.2015
Dörr
Abruf vom 06.03.2024