Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit der SRV GmbH & Co. KG, Saarbrücken, sind der/die Geschäftsführer stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.