Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundbesitz. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG.