Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Beratung im Immobilienbereich, die Erstellung von Wert-, Schadens-, Beleihungs- und Energiegutachten im Immobilienbereich sowie die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ergänzend hierzu können Planungsleistungen sowie Bauüberwachungen und Baubetreuungen durchgeführt werden.