Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführer gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch in diesem Fall kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.