Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erbringung von Dienstleistungen aller Art für Apotheken, soweit rechtlich zulässig, insbesondere Marketingdienstleistungen; Unterstützung bei Versand- und Botenmodellen, die (Gründungs-)Beratung von Apotheken und Apothekern; die Entwicklung von Kundenbindungs-Systemen; die Herstellung von und der Großhandel mit Ver- und Gebrauchsartikeln aller Art außer Arzneimittel; sowie sämtliche mit den vorstehenden Bereichen zusammenhängende Beratungstätigkeiten und die Verwaltung jeglichen eigenen und fremden Vermögens.