Handelsregister B des Amtsgerichts Wittlich
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Nummer der Firma:
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HRB 47618
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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6
7
1
a)
Leander Reichle Kieswerk GmbH
b)
Gerolstein
Geschäftsanschrift:
Sarresdorfer Strasse 59, 54568 Gerolstein
c)
Die Mineralgewinnung, insbesondere der
Betrieb von Kieswerken, die Gewinnung und
der Verkauf von Kies.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Reichle, Otto Friedrich, gen. Ottfried,
Gerolstein, *XX.XX.1940
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2025
b)
Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (hier:
Teilbetrieb "Mineralgewinnung, insbesondere der Betrieb von
Kieswerken") der Leander Reichle Baugesellschaft mbH mit
Sitz in Gerolstein (Amtsgericht Wittlich HRB 11267) nach
Maßgabe des Spaltungsplanes vom 11.08.2025 und des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung
vom 11.08.2025.
Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem
Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
28.10.2025
Herborn
2
b)
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 31.10.2025 wirksam
geworden.
a)
21.11.2025
Steilen
Abruf vom 02.03.2026