| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, der (Umwelt-)Erziehung und Volksbildung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, der Heimatpflege und Heimatkunde nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO sowie von Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Nr 5 AO. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre in Abs. 1. genannten Zwecke insbesondere und im wesentlichen durch folgende Maßnahmen: a) Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, unter anderem über Veranstaltungen, die den Vereinszwecken dienen. Darüber hinaus durch schulische Bildungsformate, Ausstellungen, Medien- und Materialentwicklung zur praktischen Anleitung, b) Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, lokalen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen, Verlagen zur Erstellung von Bildungsmaterial, c) Veranstaltungen, Workshops, Kurse, Seminare zur Wissensbildung und Qualifizierung, d) Vergabe von Möhrbrenner-Gütesiegeln zur Bewertung und Empfehlung von Produkten zur Erleichterung der Verbraucherentscheidung entlang der Möhrbrennerkriterien, e) Initiierung und Unterstützung von Maßnahmen zur kreislauforientierten Erzeugung der Bestandteile der Möhrbrenneridee, f) Initiierung und Unterstützung von innovativen umweltgerechten (Produkt-)Ideen, sowie die Entwicklung und gegebenenfalls den Verkauf von nachhaltigen Möhrbrennerprodukten, g) Schaffung eines Ortes oder Hauses zur Etablierung der Möhrbrenneridee - Arbeitstitel: „Möhrbrennerhaus - Das Genussarchiv für Eifel und Mosel“, h) Veranstaltungen - Musik, Theater, Kultur o.ä. - zur Bekanntmachung der Möhrbrenneridee, i) im Rahmen der Erzähltradition der Säubrennerkirmes wird die Möhrbrennererzählung weiter ausgebaut durch Führungen und andere mediale Darstellungen - Theater, Film, Hörspiel - und durch Teilnahme an traditionellen Umzügen etc. |